Version: App / Juni 2026
Stand der Provisions- und Prämienübersicht: 17.06.2026
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme von natürlichen oder juristischen Personen („Empfehlungspartnern") am Empfehlungs- und Vermittlungsprogramm der BEX GmbH über eine mobile und webbasierte Anwendung (nachfolgend „App").
2. Der Empfehlungspartner übermittelt über die App Kontaktdaten von Interessenten, die potenziell einen Pflege- oder Betreuungsvertrag mit der Betreuung24 Sp. z o.o. abschließen möchten.
3. Die Tätigkeit des Empfehlungspartners beschränkt sich ausschließlich auf die Weitergabe von Kontaktdaten potentieller Interessenten („Tippgebermodell").
4. Eine Beratung der Interessenten, Vertragsverhandlungen oder ein Vertragsabschluss im Namen der BEX GmbH oder deren Kooperationspartner ist nicht Bestandteil der Tätigkeit.
5. Die BEX GmbH schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg.
1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Nutzer diese AGB im Rahmen der Registrierung oder Nutzung der App durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche akzeptiert.
2. Eine gesonderte Schriftform ist nicht erforderlich.
1. Für jeden Interessenten, der aufgrund einer ordnungsgemäßen Vermittlung des Empfehlungspartners einen provisionspflichtigen Vertrag zustande bringt, erhält der Empfehlungspartner eine Provision. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem jeweils für den Empfehlungspartner geltenden Level (Starter / Pro / Ambassador) gemäß der in der App veröffentlichten Provisionsübersicht. Die Provisionsübersicht ist Bestandteil dieser AGB.
2. Ein Vertrag gilt als prämien- bzw. provisionspflichtiger Betreuungsvertrag, wenn
3. Nur anerkannte prämien- bzw. provisionspflichtige Betreuungsverträge werden für Prämien, Provisionen, Level-Einstufungen und Bonuszahlungen berücksichtigt. Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der jeweils in der App veröffentlichten Provisions- bzw. Prämienübersicht.
4. Die erste Teilzahlung beträgt immer 300 € und wird frühestens 14 Tage nach Beginn der Betreuung fällig, sofern die Betreuung tatsächlich begonnen hat, der Betreuungsvertrag nicht storniert oder rückabgewickelt wurde und kein Ausschlussgrund nach diesen AGB vorliegt. Ein etwaiger Restbetrag wird im zweiten Vertragsmonat fällig, frühestens jedoch nach Zahlung der Vergütung für den zweiten Vertragsmonat durch den Kunden. Die Höhe des Restbetrags richtet sich nach der jeweils in der App veröffentlichten Provisions- bzw. Prämienübersicht.
1. Die Einstufung des Empfehlungspartners in ein Level erfolgt automatisch auf Grundlage der im System erfassten und anerkannten provisionspflichtigen Vermittlungen.
2. Das jeweils erreichte Level gilt ausschließlich für zukünftige Vermittlungen; eine rückwirkende Anpassung erfolgt nicht.
3. Bonuszahlungen für das erstmalige Erreichen eines Levels (Pro / Ambassador) werden jeweils einmalig gewährt.
4. Die konkreten Provisionshöhen und Bonusbeträge ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Vermittlung geltenden Provisionsübersicht.
1. Die Provisions- bzw. Prämienübersicht regelt insbesondere:
und wird in der App bereitgestellt.
2. Die BEX GmbH ist berechtigt, die Provisionsübersicht mit Wirkung für zukünftige Vermittlungen anzupassen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Marktänderungen oder Anpassungen der Partnervergütungen).
3. Änderungen werden mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten in der App angezeigt.
4. Der Empfehlungspartner kann den Vertrag innerhalb dieser Frist ohne Einhaltung einer weiteren Frist außerordentlich kündigen.
5. Ein Anspruch auf Beibehaltung einer bestimmten Provisionshöhe für zukünftige Vermittlungen besteht nicht.
Kein Provisionsanspruch besteht insbesondere bei
1. Ein Provisionsanspruch besteht nicht, wenn der Empfehlungspartner sich selbst, Personen aus seinem Haushalt, Familienangehörige oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen als Interessenten übermittelt.
2. Die BEX GmbH ist berechtigt, solche Vermittlungen von der Provision auszuschließen.
Wird ein Interessent von mehreren Empfehlungspartnern übermittelt, entsteht ein Provisionsanspruch ausschließlich für den Empfehlungspartner, dessen Vermittlung zuerst vollständig im System registriert wurde.
Ein Provisionsanspruch besteht nicht, wenn der übermittelte Interessent bereits zuvor im System der BEX GmbH oder eines Kooperationspartners registriert war.
1. Ein Provisionsanspruch entsteht nur bei ernsthaften und zutreffenden Interessentenangaben.
2. Die BEX GmbH ist berechtigt, Vermittlungen abzulehnen oder Provisionen zu verweigern, wenn Anhaltspunkte für
3. Wird ein bereits berücksichtigter prämien- bzw. provisionspflichtiger Betreuungsvertrag storniert, rückabgewickelt, nicht bezahlt oder endet er vor Erreichen der jeweiligen Auszahlungsstufe, entfällt der Anspruch auf noch nicht fällige Teilzahlungen, Restbeträge, Aktionsboni und Aufstiegsboni.
Bereits gutgeschriebene oder ausgezahlte Beträge können korrigiert, zurückgefordert oder mit zukünftigen Ansprüchen verrechnet werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für den Prämien- oder Provisionsanspruch nicht vorlagen oder ein Ausschlussgrund besteht.
Endet der Betreuungsvertrag vor dem zweiten Vertragsmonat oder zahlt der Kunde die Vergütung für den zweiten Vertragsmonat nicht, besteht kein Anspruch auf den Restbetrag.
Die BEX GmbH ist berechtigt, übermittelte Interessenten auf Vollständigkeit, Plausibilität und Ernsthaftigkeit zu prüfen.
Bei auffällig hoher Anzahl erfolgloser oder unrealistischer Vermittlungen behält sich die BEX GmbH vor,
Provisionsansprüche müssen innerhalb von drei Monaten nach Zugang der jeweiligen Gutschrift geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten Abrechnungen als genehmigt.
Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Einwendungen gegen eine Abrechnung sind innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.
1. Der Empfehlungspartner verpflichtet sich zu rechtmäßiger Werbung und wahrheitsgemäßen Angaben.
2. Unzulässige Werbeformen, insbesondere unerlaubte Telefon-, E-Mail- oder Massenwerbung, sind untersagt.
3. Der Empfehlungspartner darf personenbezogene Daten von Interessenten nur übermitteln, wenn ihm zuvor eine wirksame Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO vorliegt.
4. Der Empfehlungspartner bestätigt, dass der Interessent mit der Kontaktaufnahme durch Betreuung24 oder deren Partner ausdrücklich einverstanden ist.
5. Der Empfehlungspartner ist bis zur Übermittlung der Daten alleiniger Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
6. Es dürfen ausschließlich für die Kontaktaufnahme erforderliche Daten übermittelt werden. Die Übermittlung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), insbesondere Gesundheitsdaten, ist untersagt.
7. Der Empfehlungspartner stellt die BEX GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus Datenschutzverstößen des Empfehlungspartner entstehen.
1. Die App darf ausschließlich zur Teilnahme am Vermittlungsprogramm genutzt werden.
2. Missbräuchliche Nutzung ist untersagt.
3. Nutzerkonten können bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB gesperrt oder gelöscht werden.
4. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen ist eine Sperrung auch ohne vorherige Ankündigung zulässig.
5. Bereits entstandene Ansprüche auf Prämien, Provisionen oder Boni bleiben hiervon unberührt, sofern sie nicht auf dem Verstoß beruhen.
6. Technische Manipulationen der Plattform sind untersagt. Insbesondere verboten sind:
7. Die BEX GmbH bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der App, schuldet jedoch keine jederzeitige Erreichbarkeit.
1. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
2. Die Kündigung kann per E-Mail oder über eine Funktion in der App erfolgen.
3. Änderungen dieser AGB werden in der App angezeigt und gelten als akzeptiert, sobald der Nutzer der weiteren Nutzung zustimmt.
1. Die Tätigkeit kann steuerlich als private oder gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden.
2. Der Empfehlungspartner ist für die ordnungsgemäße steuerliche Erklärung seiner Einnahmen selbst verantwortlich.
3. Die BEX GmbH erbringt keine Steuerberatung.
1. Verantwortlicher ist die BEX GmbH.
2. Verarbeitet werden insbesondere
3. Eine Weitergabe erfolgt nur zur Durchführung des Vermittlungsprogramms oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
4. Nach Übermittlung eines Interessenten wird die BEX GmbH eigenständiger Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
1. Die BEX GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Ebenfalls unbeschränkt haftet sie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die BEX GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
4. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der BEX GmbH.
1. Der Empfehlungspartner handelt als selbstständiger Tippgeber.
2. Der Empfehlungspartner ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit vollständig frei. Es bestehen insbesondere keine
3. Der Empfehlungspartner ist berechtigt, auch für andere Unternehmen tätig zu sein.
4. Eine Exklusivität besteht nicht.
5. Der Empfehlungspartner tritt nicht als Mitarbeiter, Vertreter oder Beauftragter der BEX GmbH auf.
6. Durch diese Vereinbarung entsteht kein
7. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß § 89b HGB besteht nicht.
1. Die BEX GmbH behält sich vor, das Vermittlungsprogramm jederzeit anzupassen oder einzustellen.
2. Ein Anspruch auf dauerhafte Teilnahme besteht nicht.
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Diese Version ersetzt alle vorherigen Fassungen der AGB sowie alle vorherigen Provisions- und Prämienübersichten, soweit sie zukünftige Empfehlungen betreffen.